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   OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78   

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OLG Hamm, 20.10.1978 - 5 WF 682/78 (https://dejure.org/1978,1783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 (https://dejure.org/1978,1783)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 (https://dejure.org/1978,1783)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1979, 49
  • FamRZ 1979, 157
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 69/03

    Elterliche Sorge: Keine Beschwerdebefugnis des Jugendamts gegen eine die

    In dem Fall der hier allein in Betracht kommenden Regelung der elterlichen Sorge findet die sofortige Beschwerde zwar auch dann statt, wenn nur ein Teilbereich der elterlichen Sorge geregelt wurde (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20. Oktober 1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20. November 1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320).
  • OLG Karlsruhe, 30.01.2004 - 16 WF 201/03

    Isoliertes Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes als

    Im ersteren Fall steht sowohl dem betroffenen Elternteil (vgl. bereits OLG Hamm, Beschluss vom 20.10.1978 - 5 WF 682/78 - FamRZ 1979, 157; OLG Köln, Beschluss vom 20.11.1978 - 21 UF 242/78 - FamRZ 1979, 320) als auch - folgt man den Erwägungen zu (1) - dem Jugendamt die sofortige Beschwerde zu.
  • OLG Bremen, 06.07.1982 - 5 WF 64/82

    Rechtmäßigkeit einer durch vorläufige Anordnung erfolgte Übertragung des

    Die in einer Endentscheidung nicht mögliche Aufspaltung des Sorgerechts wird bei Eilmaßnahmen allgemein zugelassen, wenn eine abschließende Entscheidung noch nicht möglich, und die Einzelanordnung zur Gefahrenabwehr geboten, aber zunächst auch ausreichend ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 1979, 157).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.1990 - 10 U 304/89
    Welche Anforderungen im einzelnen an das "Bestimmtheitserfordernis« - insbesondere im Zusammenhang mit einer Wertsicherungsklausel - zu stellen sind, ist umstritten (vgl. BGH, BB 1989, 179; BGHZ 22, 54; OLG Düsseldorf, DNotZ 1988, 243; OLG Karlsruhe, Justiz 1984, 303; OLG München, FamRZ 1979, 157; OLG Braunschweig, FamRZ 1979, 928; OLG Düsseldorf, NJW 1971, 436; LG Essen, NJW 1972, 2050 mit Anmerkung Pohlmann, NJW 1973, 199; LG Düsseldorf, DGVZ 1972, 59; Stürmer, JZ 1987, 178; Mes, NJW 1973, 875; Mümmler, Rpfleger 1973, 124 ...).
  • OLG Bamberg, 12.03.1982 - 2 WF 142/81
    Es ist jedoch anerkannt, daß dieses Rechtsmittel auch dann eingreift, wenn die angefochtene Anordnung (wie hier) nur einen Teilbereich der elterlichen Sorge betrifft, denn zum einen enthält der Wortlaut der Bestimmung des § 620 ZPO - anders als bei der Zuweisung der Ehewohnung - insofern keine Einschränkung ("ganz«), zum anderen aber wäre es bei einer anderen Betrachtungsweise möglich, das Recht der elterlichen Sorge schrittweise einem Elternteil zuzuweisen, ohne daß sich die andere Seite hiergegen wehren könnte (vgl. OLG Hamm FamRZ 1979, 157; OLG Köln FamRZ 1979, 320).
  • OLG Hamburg, 02.02.1987 - 12 WF 7/87
    Etwas anderes folgt auch nicht aus den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (FamRZ 1979, 157), Köln (FamRZ 1979, 320) und Bamberg (FamRZ 1983, 82), nach denen einstweilige Anordnungen in Ehesachen der sofortigen Beschwerde unterliegen, wenn Teilbereiche der elterlichen Sorge auf einen Elternteil übertragen worden sind.
  • OLG Saarbrücken, 17.12.1985 - 6 WF 176/85

    Regelung des Umgangsrechts; Mündliche Verhandlung; Einstweilige Anordnung;

    Dieser selbständige Regelungsbereich des § 620 [Satz 1] Nr. 2 ZPO ist kein Teilbereich der Regelungsangelegenheit des § 620 [Satz 1] Nr. 1 ZPO : "elterliche Sorge für ein gemeinschaftliches Kind«, wie das z. B. für das Aufenthaltsbestimmungsrecht (§§ 1626, 1631 Abs. 1 BGB ) bejaht wird (vgl. u. a. OLG Bamberg, FamRZ 1983, 82; OLG Hamm, FamRZ 1979, 157).
  • OLG Stuttgart, 31.08.1982 - 15 WF 265/82
    ZS] FamRZ 1979, 157 mwN, entgegen OLG Hamm [6.
  • KG, 07.08.1984 - 17 WF 3957/84

    Personensorge; Elternteil; Familiengericht; Vormundschaftsgericht; Sorgerecht

    überwiegend angenommen, daß im Rahmen eines [isolierten] Sorgerechtsverfahrens nach § 1672 BGB durch vorläufige Anordnung [des FamGer.] auch ein Teil der Personensorge - vor allem das Aufenthaltsbestimmungsrecht - auf einen Elternteil übertragen werden könne, wenn ein dringendes Bedürfnis für eine solche Maßnahme bestehe (OLG Stuttgart, FamRZ 82, 1235; OLG Frankfurt, FamRZ 83, 91; OLG Düsseldorf, FamRZ 83, 938; OLG Hamm, 5. FamSenat, FamRZ 79, 157 ..; aA.: OLG Hamm, 6. FamSenat, FamRZ 79, 177; OLG Zweibrücken, FamRZ 83, 1055; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 91 ..).
  • OLG Bamberg, 12.03.1962 - 2 WF 142/81

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsame Tochter während des Zeitraums der

    Es ist jedoch anerkannt, daß dieses Rechtsmittel auch dann eingreift, wenn die angefochtene Anordnung - wie hier - nur einen Teilbereich der elterlichen Sorge betrifft; denn zum einen enthält der Wortlaut der Bestimmung des § 620 ZPO anders als bei der Zuweisung der Ehewohnung insofern keine Einschränkung ("ganz"), zum anderen aber wäre es bei einer anderen Betrachtungsweise möglich, das Recht der elterlichen Sorge schrittweise einem Elternteil zuzuweisen, ohne daß sich die anders Seite hiergegen wehren körnte (vgl. OLG Harm FamRZ 79, 157; OLG Köln FamRZ 79, 320).
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